Zugmaschine Klasse T

Fahrzeuge:

  • Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60km/h und
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h

Bedingung: Beide Fahrzeuge müssen nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sein und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhänger).

Mindestalter:

  • für bbH 40 km/h: 16 Jahre
  • für bbH 60 km/h: 18 Jahre

Vorbesitz:
Der Vorbesitz einer anderen Führerscheinklasse ist nicht erforderlich. Die Führerscheinklasse T beinhaltet die Führerscheinklasse AM und L.

Gültigkeitsdauer:
Der Führerschein ist 15 Jahre und die Fahrerlaubnis ist unbefristet gültig .

Bei der Beantragung der Fahrerlaubnis bei der zuständigen Führerscheinstelle ist folgendes vorzulegen:

  •  biometr. Passbild (bitte den Namen auf die Rückseite schreiben!)
  • Sehtestbescheinigung – bei fast jedem Optiker für ca. 7,- €
  • Sofortmaßnahmen am Unfallort – z.B. bei ASB, Rotes Kreuz, CVJM… ca. 23,- €
Grundbetrag200,00 €
Normale Fahrstunde
(mit eigenem Fahrzeug)
50,00 €
Praktische Unterweisung am Fahrzeug (ca. 45 Min.)33,00 €
Vorstellung Theorie60,00 €
Vorstellung Praxis155,00 €
Lehrmaterial50,00 €
Klassenspezifische Lehrbögen-
Sonstige (externe) Kosten
Führerscheinantrag43,40 €
Sehtestca. 7,00 €
Sofortmaßnahmen am Unfallortca. 23,00 €
TÜV-Gebühr theor. Prüfung22,49 €
TÜV-Gebühr prakt. Prüfung146,56 €

Beispielrechnung:
Bei einer Anzahl von 6 Fahrstunden entstehen Kosten in Höhe von 788,00 € (zzgl. TÜV-Gebühren).

Mindestunterricht gem. §4 Abs. 4 FahrschAusbO:

6 Doppelstunden (je 90 Minuten)

Den Jahreskalender 2019 zum Theorierunterricht könnt Ihr hier herunterladen.

Den Jahreskalender 2020 zum Theorieunterricht könnt Ihr hier herunterladen.

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Pflichtstunden:

Keine.