BKF Aus- u. Weiterbildung

Das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) ist seit dem 01. Oktober 2006 in Kraft getreten und bedeutet für alle gewerblich tätigen Berufskraftfahrer grundlegende Veränderungen in der Ausbildung.

Busfahrer:
Erteilung der Fahrerlaubnis
Kl. D1, D1E, D, DE nach dem
09. September 2008

LKW-Fahrer:
Erteilung der Fahrerlaubnis
Kl. C1, C1E, C, CE nach dem
09. September 2009

Zusätzlich Grundqualifikation notwendig,
wenn der Führerschein gewerblich genutzt wird.

Erwerb der Grundqualifikation:

  • Teilnahme an einem 140-stündigen Unterricht (inkl. 10 praktische Stunden), anschließend 90-minütige Prüfung vor der IHK (=beschleunigte Grundqualifikation)
  • 7,5-stündige theoretische und praktische Prüfung vor der IHK ohne vorherigen Unterricht
  • Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer bzw. Fachkraft im Fahrbetrieb

Weiterbildung nach Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz:
Das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz schreibt vor, dass alle Berufskraftfahrer, die ihren Führerschein gewerblich nutzen, ab dem, 10. September 2008 (Busfahrer) bzw. 10. September 2009 (LKW-Fahrer) eine regelmäßige Weiterbildung (35 Std./5 x 7 Std.) innerhalb von 5 Jahren nachweisen müssen, um weiterhin ihrer Fahrtätigkeit nachgehen zu können.

Die entsprechenden Weiterbildungsnachweise sind bei der Führerscheinstelle, zwecks Eintrag im Führerschein (Schlüsselzahl 95), einzureichen.

Module (Bus)
1.) Eco-Training
2.) Markt und Image
3.) Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
4.) Sozialvorschriften, Risiken und Notfälle im Straßenverkehr
5.) Fahrgastsicherheit und Gesundheit

Module (LKW)
1.) Eco-Training
2.) Sozialvorschriften für den Güterverkehr
3.) Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
4.) Schaltstelle Fahrer: Dienstleister, Imageträger, Profi
5.) Ladungssicherung