Klasse C1

Fahrzeuge:

  • Kraftfahrzeuge – außer Kraftfahrzeuge der Kl. AM, A1, A2, A, D1 und D –
    • mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg bis höchstens 7500 kg und
    • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrer
  • Das Mitführen von Anhängern ist erlaubt, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer als 750 kg ist

Eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 berechtigt auch zum Führen von Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, aber nicht mehr als 7 500 kg, und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrer ausgelegt und gebaut sind mit insbesondere folgender, für die Genehmigung der Fahrzeugtypen maßgeblicher, besonderer Zweckbestimmung:

  • Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr,
  • Einsatzfahrzeuge der Polizei,
  • Einsatzfahrzeuge der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste
  • Einsatzfahrzeuge des Technischen Hilfswerks,
  • Einsatzfahrzeuge sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes,
  • Krankenkraftwagen,
  • Notarzteinsatz- und Sanitätsfahrzeuge
  • Beschussgeschätzte Fahrzeuge
  • Post-, Funk- und Fernmeldefahrzeuge
  • Spezialisierte Verkaufswagen
  • Rollstuhlgerechte Fahrzeuge
  • Leichenwagen
  • Wohnmobile

Gilt entsprechend für die Kl. C1E

Mindestalter:
18 Jahre

Vorbesitz:
Der Vorbesitz der Führerscheinklasse B ist erforderlich. Der Führerschein beinhaltet keine andere Führerscheinklasse.

Gültigkeitsdauer:
Der Führerschein und die Fahrerlaubnis ist 5 Jahre gültig.

 

Bei der Beantragung der Fahrerlaubnis bei der zuständigen Führerscheinstelle ist folgendes vorzulegen:

  • biometr. Passbild (bitte den Namen auf die Rückseite schreiben!)
  • Augenärztliche Untersuchung
  • Ärztliche Untersuchung (Formulare in Fahrschule erhältlich)
  • Erste-Hilfe-Kurs – z.B. bei ASB, Rotes Kreuz

Grundbetrag350,00 €
Normale Fahrstunde80,00 €
Sonderfahrten80,00 €
Prakt. Unterweisung am KFZ40,00 €
Vorstellung Theorie80,00 €
Vorstellung Praxis200,00 €
Lehrbuch20,00 €
Lehrbögen25,00 €
Klassenspezifische Lehrbögen15,00
Fremdsprachliche Lehrbögen-
Sonstige (externe) Kosten
Führerscheinantrag43,40 €
Augenärztliche Untersuchungvariiert
Erste-Hilfe-Kursvariiert
TÜV-Gebühr theor. Prüfung22,49 €
TÜV-Gebühr prakt. Prüfung176,31 €

Hinweis: Bei gleichzeitiger Ausbildung in Kl. C1/C1E gelten andere Bedingungen. (Weniger Sonderfahrten als bei getrenntem Erwerb.)

Beispielrechnung:
Bei einer Anzahl von 10 Fahrstunden (inkl. Sonderfahrten) entstehen Kosten in Höhe von 1.500,00 € (zzgl. TÜV-Gebühren).

Mindestunterricht gem. §4 Abs. 3 FahrschAusbO (Grundstoff – bei Erweiterung der Fahrerlaubnisklasse):

6 Doppelstunden (je 90 Minuten)

Mindestunterricht gem. §4 Abs. 4 FahrschAusbO (klassenspezifischer Zusatzstoff):

  • Erweiterung von Klasse B auf C1: 6 Doppelstunden (je 90 Minuten)
  • Erweiterung von Klasse D1 auf C1: 2 Doppelstunden (je 90 Minuten)
  • Erweiterung von Klasse D auf C1: 2 Doppelstunden (je 90 Minuten)

Pflichtstunden (besondere Ausbildungsfahrten):

Solo Zug Gesamt B auf C1
Schulung auf Bundes- oder Landstraße (Überlandschulung, davon eine Fahrt mit mindestens zwei Stunden zu je 45 Minuten)  1  3  4 3
Schulung auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen (davon eine Fahrt mit mindestens zwei Stunden zu je 45 Minuten und, soweit möglich, mindestens eine Stunde zu 45 Minuten auf den oben genannten Straßen ohne Geschwindigkeitsbegrenzung oder mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung nicht unter 120 km/h)  1  1 2 1
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit (zusätzlich zu den Fahrten nach Nr. 1 und Nr. 2, mindestens zur Hälfte auf Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen in Stunden zu je 45 Minuten)  0  2  2 1