Klasse B

Fahrzeuge:

  • Kraftfahrzeuge – außer Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A –
    • mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und
    • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen, außer dem Fahrer
  • Das Mitführen von Anhängern ist erlaubt, wenn
    • die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht mehr als 750 kg beträgt
    • die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg übersteigt, sofern die Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3500 kg beträgt

Die Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt auch zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen im Inland, im Falle eines Kraftfahrzeuges mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.

Mindestalter:

  • 18 Jahre
  • 17 Jahre (im Rahmen begleitetes Fahren)

Vorbesitz:
Der Vorbesitz einer anderen Führerscheinklasse ist nicht erforderlich. Der Führerschein enthält die Führerscheinklassen L und AM.

Gültigkeitsdauer:
Der Führerschein ist 15 Jahre gültig, während die Fahrerlaubnis unbefristet gültig ist. Dies bedeutet, dass nach 15 Jahren ein neuer Führerschein durch die Führerscheinstelle ausgestellt werden muss, eine erneute Prüfung muss jedoch nicht abgelegt werden.

Bei der Beantragung der Fahrerlaubnis bei der zuständigen Führerscheinstelle ist folgendes vorzulegen:

  • biometr. Passbild (bitte den Namen auf die Rückseite schreiben!)
  • Sehtestbescheinigung – bei fast jedem Optiker für ca. 7,- €
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Personalausweis oder Reisepass

Die Gebührenquittung der Führerscheinstelle bringt Ihr bitte in die Fahrschule mit.

Grundbetrag200,00 €
Normale Fahrstunde60,00 €
Sonderfahrten70,00 €
Vorstellung Theorie80,00 €
Vorstellung Praxis120,00 €
Lehrbuch20,00 €
Lehrmaterial30,00 €
Klassenspezifische Lehrbögen-
Fremdsprachliche Lehrbögen100,00 €
Sonstige (externe) Kosten
Führerscheinantrag43,40 €
Sehtest7,00 €
Erste-Hilfe-Kursca. 23,00 €
TÜV-Gebühr theor. Prüfung22,49 €
TÜV-Gebühr prakt. Prüfung116,93 €

Beispielrechnung:
Bei einer Anzahl von 30 Fahrstunden (inkl. Sonderfahrten) entstehen Kosten in Höhe von 2.350,- € (zzgl. TÜV-Gebühren). Für Automatik gelten teilweise andere Preise.

Mindestunterricht gem. §4 Abs. 3 FahrschAusbO (Grundstoff – bei Ersterteilung der Fahrerlaubnisklasse):

12 Doppelstunden (je 90 Minuten)

Mindestunterricht gem. §4 Abs. 4 FahrschAusbO (klassenspezifischer Zusatzstoff):

2 Doppelstunden (je 90 Minuten)

Den Jahreskalender 2023 zum Theorieunterricht könnt Ihr hier herunterladen.

Pflichtstunden (besondere Ausbildungsfahrten):

Schulung auf Bundes- oder Landstraße (Überlandschulung, davon eine Fahrt mit mindestens zwei Stunden zu je 45 Minuten)  5
Schulung auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen (davon eine Fahrt mit mindestens zwei Stunden zu je 45 Minuten und, soweit möglich, mindestens eine Stunde zu 45 Minuten auf den oben genannten Straßen ohne Geschwindigkeitsbegrenzung oder mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung nicht unter 120 km/h)  4
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit (zusätzlich zu den Fahrten nach Nr. 1 und Nr. 2, mindestens zur Hälfte auf Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen in Stunden zu je 45 Minuten)  3