Klasse B96

Fahrzeuge:

  • Zugfahrzeug der Kl. B in Kombination mit einem Anhänger
    • mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers über 750 kg und
    • mit zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 4250 kg

Mindestalter:

  • 18 Jahre
  • 17 Jahre (im Rahmen begleitetes Fahren)

Vorbesitz:
Der Vorbesitz der Klasse B ist erforderlich.

Gültigkeitsdauer:
Der Führerschein ist 15 Jahre gültig, während die Fahrerlaubnis unbefristet gültig ist. Dies bedeutet, dass nach 15 Jahren ein neuer Führerschein durch die Führerscheinstelle ausgestellt werden muss, eine erneute Prüfung muss jedoch nicht abgelegt werden.

Bei der Beantragung der Fahrerlaubnis bei der zuständigen Führerscheinstelle ist folgendes vorzulegen:
Auf Anfrage
Den Jahreskalender zum Theorieunterricht könnt Ihr hier herunterladen.
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