Klasse BF17

Fahrzeuge:

  • Kraftfahrzeuge – außer Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A –
    • mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und
    • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen, außer dem Fahrer
  • Das Mitführen von Anhängern ist erlaubt, wenn
    • die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht mehr als 750 kg beträgt
    • die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg übersteigt, sofern die Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3500 kg beträgt

Mindestalter:

  • 17 Jahre
  • 16,5 Jahre bei Antragstellung
Bei der Beantragung der Fahrerlaubnis bei der zuständigen Führerscheinstelle ist folgendes vorzulegen:

  • biometr. Passbild (bitte den Namen auf die Rückseite schreiben!)
  • Sehtestbescheinigung – bei fast jedem Optiker für ca. 7,00 €
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Personalausweis oder Reisepass

Die vorgenannten Unterlagen müssen von Euch persönlich auf der Führerscheinstelle abgegeben werden. Ein Erziehungsberechtigter muss Euch hierbei begleiten, da von diesem eine Einverständniserklärung abgegeben werden muss. Desweiteren müssen bereits bei Antragsstellung die späteren Begleitpersonen genannt werden. An die Begleitpersonen werden folgende Anforderungen gestellt:

  • Mindestalter: 30 Jahre
  • Besitz der Fahrerlaubnis Kl. B ununterbrochen seit mindestens 5 Jahren
  • Eintragungen im Verkehrszentralregister max. 1 Punkt
Grundbetrag200,00 €
Normale Fahrstunde60,00 €
Sonderfahrten70,00 €
Vorstellung Theorie80,00 €
Vorstellung Praxis120,00 €
Lehrbuch20,00 €
Lehrmaterial30,00 €
Klassenspezifische Lehrbögen-
Fremdsprachliche Lehrbögen100,00 €
Sonstige (externe) Kosten
Führerscheinantragca. 70,00 €
Sehtest7,00 €
Erste-Hilfe-Kursca. 23,00 €
TÜV-Gebühr theor. Prüfung22,49 €
TÜV-Gebühr prakt. Prüfung116,93 €

Beispielrechnung:
Bei einer Anzahl von 30 Fahrstunden (inkl. Sonderfahrten) entstehen Kosten in Höhe von 2.350,00 € (zzgl. TÜV-Gebühren).

Für Automatik gelten teilweise andere Preise.

Mindestunterricht gem. §4 Abs. 3 FahrschAusbO (Grundstoff – bei Ersterteilung der Fahrerlaubnisklasse):

12 Doppelstunden (je 90 Minuten)

Mindestunterricht gem. §4 Abs. 4 FahrschAusbO (klassenspezifischer Zusatzstoff):

2 Doppelstunden (je 90 Minuten)

Den Jahreskalender 2023 zum Theorieunterricht könnt Ihr hier herunterladen.

Pflichtstunden (besondere Ausbildungsfahrten):

Schulung auf Bundes- oder Landstraße (Überlandschulung, davon eine Fahrt mit mindestens zwei Stunden zu je 45 Minuten)  5
Schulung auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen (davon eine Fahrt mit mindestens zwei Stunden zu je 45 Minuten und, soweit möglich, mindestens eine Stunde zu 45 Minuten auf den oben genannten Straßen ohne Geschwindigkeitsbegrenzung oder mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung nicht unter 120 km/h)  4
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit (zusätzlich zu den Fahrten nach Nr. 1 und Nr. 2, mindestens zur Hälfte auf Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen in Stunden zu je 45 Minuten)  3