Klasse C

Fahrzeuge:

  • Kraftfahrzeuge – außer Kraftfahrzeuge der Kl. AM, A1, A2, A, D1 und D –
    • mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und
    • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrer
  • Das Mitführen von Anhängern ist erlaubt, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer als 750 kg ist

Eine Fahrerlaubnis der Klasse C berechtigt auch zum Führen von Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrer ausgelegt und gebaut sind mit insbesondere folgender, für die Genehmigung der Fahrzeugtypen maßgeblicher, besonderer Zweckbestimmung:

  • Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr,
  • Einsatzfahrzeuge der Polizei,
  • Einsatzfahrzeuge der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste
  • Einsatzfahrzeuge des Technischen Hilfswerks,
  • Einsatzfahrzeuge sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes,
  • Krankenkraftwagen,
  • Notarzteinsatz- und Sanitätsfahrzeuge
  • Beschussgeschätzte Fahrzeuge
  • Post-, Funk- und Fernmeldefahrzeuge
  • Spezialisierte Verkaufswagen
  • Rollstuhlgerechte Fahrzeuge
  • Leichenwagen
  • Wohnmobile

Gilt entsprechend für die Kl. CE

Mindestalter:

  • 21 Jahre
  • 18 Jahre (nur gültig, wenn der Bewerber zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb ausgildet wird oder eine solche Ausbildung abgeschlossen hat)

Vorbesitz:
Der Vorbesitz der Führerscheinklasse B ist erforderlich. Der Führerschein enthält die Führerscheinklasse C1

Gültigkeitsdauer:
Der Führerschein und die Fahrerlaubnis ist 5 Jahre gültig  

Bei der Beantragung der Fahrerlaubnis bei der zuständigen Führerscheinstelle ist folgendes vorzulegen:

  • biometr. Passbild (bitte den Namen auf die Rückseite schreiben!)
  • Augenärztliche Untersuchung
  • Ärztliche Untersuchung (Formulare in Fahrschule erhältlich)
  • Erste-Hilfe-Kurs – z.B. bei ASB, Rotes Kreuz
  • Personalausweis oder Reisepass
Grundbetrag350,00 €
Normale Fahrstunde80,00 €
Sonderfahrten80,00 €
Vorstellung Theorie80,00 €
Vorstellung Praxis200,00 €
Lehrbuch20,00 €
Lehrbögen25,00 €
Klassenspezifische Lehrbögen15,00
Fremdsprachliche Lehrbögen-
Sonstige (externe) Kosten
Führerscheinantrag43,40 €
Sehtestvariiert
Sofortmaßnahmen am Unfallortvariiert
TÜV-Gebühr theor. Prüfung22,49 €
TÜV-Gebühr prakt. Prüfung176,31 €

Hinweis: Bei gleichzeitiger Ausbildung in Kl. C/CE gelten andere Bedingungen. (Weniger Sonderfahrten als bei getrenntem Erwerb.)

Beispielrechnung:

Bei einer Anzahl von 14 Fahrstunden (inkl. Sonderfahrten) entstehen Kosten in Höhe von 1.820,00 Euro (zzgl. TÜV).

Mindestunterricht gem. §4 Abs. 3 FahrschAusbO (Grundstoff – bei Erweiterung der Fahrerlaubnisklasse):

6 Doppelstunden (je 90 Minuten)

Mindestunterricht gem. §4 Abs. 4 FahrschAusbO (klassenspezifischer Zusatzstoff):

  • Erweiterung von Klasse B auf C: 10 Doppelstunden (je 90 Minuten)
  • Erweiterung von Klasse C1 auf C: 4 Doppelstunden (je 90 Minuten)
  • Erweiterung von Klasse D1 auf C: 4 Doppelstunden (je 90 Minuten)
  • Erweiterung von Klasse D auf C: 2 Doppelstunden (je 90 Minuten)

Pflichtstunden (besondere Ausbildungsfahrten):

Solo Zug Gesamt
Schulung auf Bundes- oder Landstraße (Überlandschulung, davon eine Fahrt mit mindestens zwei Stunden zu je 45 Minuten)  3  5  8
Schulung auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen (davon eine Fahrt mit mindestens zwei Stunden zu je 45 Minuten und, soweit möglich, mindestens eine Stunde zu 45 Minuten auf den oben genannten Straßen ohne Geschwindigkeitsbegrenzung oder mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung nicht unter 120 km/h)  1  2 3
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit (zusätzlich zu den Fahrten nach Nr. 1 und Nr. 2, mindestens zur Hälfte auf Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen in Stunden zu je 45 Minuten)  0  3  3