Klasse C1E

Fahrzeuge:

  • Zugfahrzeug der Kl. B in Kombination
    • mit einem Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und
    • zulässiger Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12000 kg
  • Zugfahrzeug der Kl. C1 in Kombination
    • mit einem Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg und
    • zulässiger Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12000 kg

Mindestalter:
18 Jahre

Vorbesitz:
Der Vorbesitz der Führerscheinklasse C1 ist erforderlich. Der Führerschein enthält die Führerscheinklasse BE, sowie D1E bei Vorbesitz der Führerscheinklasse D1.

Gültigkeitsdauer:
Der Führerschein und die Fahrerlaubnis ist 5 Jahre gültig.

Bei der Beantragung der Fahrerlaubnis bei der zuständigen Führerscheinstelle ist folgendes vorzulegen:

  • biometr. Passbild (bitte den Namen auf die Rückseite schreiben!)
  • Augenärztliche Untersuchung
  • Ärztliche Untersuchung (Formulare in Fahrschule erhältlich)
Grundbetrag350,00 €
Normale Fahrstunde90,00 €
Sonderfahrten90,00 €
Vorstellung Praxis200,00 €
Sonstige (externe) Kosten
Führerscheinantrag43,40 €
Augenärztliche Untersuchungvariiert
Ärztliche Untersuchungvariiert
Erste-Hilfe-Kursvariiert
TÜV-Gebühr prakt. Prüfung176,31 €

Hinweis: Bei gleichzeitiger Ausbildung in Kl. C1/C1E gelten andere Bedingungen. (Weniger Sonderfahrten als bei getrenntem Erwerb.)

Beispielrechnung:
Bei einer Anzahl von 10 Fahrstunden (inkl. Sonderfahrten) entstehen Kosten in Höhe von 1.490,00 € (zzgl. TÜV-Gebühren).

Mindestunterricht gem. §4 Abs. 4 FahrschAusbO:

Ohne theoretische Prüfung.

Pflichtstunden (besondere Ausbildungsfahrten):

Solo Zug Gesamt C1 auf C1E
Schulung auf Bundes- oder Landstraße (Überlandschulung, davon eine Fahrt mit mindestens zwei Stunden zu je 45 Minuten)  1  3  4 3
Schulung auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen (davon eine Fahrt mit mindestens zwei Stunden zu je 45 Minuten und, soweit möglich, mindestens eine Stunde zu 45 Minuten auf den oben genannten Straßen ohne Geschwindigkeitsbegrenzung oder mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung nicht unter 120 km/h)  1  1 2 1
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit (zusätzlich zu den Fahrten nach Nr. 1 und Nr. 2, mindestens zur Hälfte auf Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen in Stunden zu je 45 Minuten)  0  2  2 1