Klasse CE

Fahrzeuge:

  • Zugfahrzeug der Kl. C in Kombination mit einem Anhänger oder Sattelanhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse

Mindestalter:

  • 21 Jahre
  • 18 Jahre (nur gültig, wenn der Bewerber zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb ausgildet wird oder eine solche Ausbildung abgeschlossen hat)

Vorbesitz:
Der Vorbesitz der Führerscheinklasse C ist erforderlich. Der Führerschein enthält die Führerscheinklassen C1E, BE und T. Bei Vorbesitz der Führerscheinklasse D auch DE.

Gültigkeitsdauer:
Der Führerschein und die Fahrerlaubnis ist 5 Jahre gültig.

Bei der Beantragung der Fahrerlaubnis bei der zuständigen Führerscheinstelle ist folgendes vorzulegen:

  • biometr. Passbild (bitte den Namen auf die Rückseite schreiben!)
  • Augenärztliche Untersuchung
  • Ärztliche Untersuchung (Formulare in Fahrschule erhältlich)
Grundbetrag350,00 €
Normale Fahrstunde90,00 €
Sonderfahrten90,00 €
Vorstellung Theorie80,00 €
Vorstellung Praxis200,00 €
Lehrbuch20,00 €
Lehrbögen25,00 €
Klassenspezifische Lehrbögen15,00
Fremdsprachliche Lehrbögen-
Sonstige (externe) Kosten
Führerscheinantrag43,40 €
Augenärztliche Untersuchungvariiert
TÜV-Gebühr theor. Prüfung22,49 €
TÜV-Gebühr prakt. Prüfung176,31 €

Hinweis: Bei gleichzeitiger Ausbildung in Kl. C/CE gelten andere Bedingungen. (Weniger Sonderfahrten als bei getrenntem Erwerb.)

Beispielrechnung:
Bei einer Anzahl von 12 Fahrstunden (inkl. Sonderfahrten) entstehen Kosten in Höhe von 1.780,00 Euro (zzgl. TÜV).

Mindestunterricht gem. §4 Abs. 3 FahrschAusbO (Grundstoff – bei Erweiterung der Fahrerlaubnisklasse):

6 Doppelstunden (je 90 Minuten)

Mindestunterricht gem. §4 Abs. 4 FahrschAusbO (klassenspezifischer Zusatzstoff):

4 Doppelstunden (je 90 Minuten)

Pflichtstunden (besondere Ausbildungsfahrten):

Solo Zug Gesamt
Schulung auf Bundes- oder Landstraße (Überlandschulung, davon eine Fahrt mit mindestens zwei Stunden zu je 45 Minuten)  3 8
Schulung auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen (davon eine Fahrt mit mindestens zwei Stunden zu je 45 Minuten und, soweit möglich, mindestens eine Stunde zu 45 Minuten auf den oben genannten Straßen ohne Geschwindigkeitsbegrenzung oder mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung nicht unter 120 km/h)  1  2  3
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit (zusätzlich zu den Fahrten nach Nr. 1 und Nr. 2, mindestens zur Hälfte auf Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen in Stunden zu je 45 Minuten)  0  3  3