Klasse D

Fahrzeuge:

  • Kraftfahrzeuge – außer Kraftfahrzeuge der Kl. AM, A1, A2, A –
    • die zur Personenbeförderung von mehr als 8 Personen außer dem Fahrer ausgelegt und gebaut sind
  • Das Mitführen von Anhängern ist erlaubt, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer als 750 kg ist

Mindestalter:

  • 24 Jahre
  • 23 Jahre (nach beschleunigter Grundqualifikation)
  • 21 Jahre (nach Grundqualifikation => umfangreiche Prüfung bei der IHK! Beschränkung auf Linienverkehr bis 50 km Linienlänge)
  • 20 Jahre (während oder nach Abschluß der Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb)
  • 18 Jahre (während oder nach Abschluß der Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb. Beschränkung auf Linienverkehr bis 50 km Linienlänge)

Vorbesitz:
Der Vorbesitz der Führerscheinklasse B ist erforderlich. Der Führerschein enthält die Führerscheinklasse D1.

Gültigkeitsdauer:
Der Führerschein und die Fahrerlaubnis ist 5 Jahre gültig.

 

Bei der Beantragung der Fahrerlaubnis bei der zuständigen Führerscheinstelle ist folgendes vorzulegen:

  • biometr. Passbild (bitte den Namen auf die Rückseite schreiben!)
  • Erste-Hilfe-Kurs (entfällt bei Vorbesitz Klasse C)
  • Augenärztliche Untersuchung
  • Ärztliche Untersuchung
  • Besondere Ärztliche Untersuchung

Grundbetrag350,00 €
Normale Fahrstunde90,00 €
Sonderfahrten90,00 €
Vorstellung Theorie80,00 €
Vorstellung Praxis200,00 €
Lehrbuch20,00 €
Lehrbögen25,00 €
Klassenspezifische Lehrbögen15,00 €
Fremdsprachliche Lehrbögen-
Sonstige (externe) Kosten
Führerscheinantrag43,40 €
Augenärztliche Untersuchungvariiert
Ärztliche Untersuchungvariiert
Erste-Hilfe-Kursvariiert
TÜV-Gebühr theor. Prüfung22,49 €
TÜV-Gebühr prakt. Prüfung176,31 €

Beispielrechnung:

  • bei Vorbesitz Klasse B bis zu 2 JahreBei einer Anzahl von 89 Fahrstunden (gesetzlich vorgeschrieben) entstehen Kosten in Höhe von 8.710,00 € (inkl. Sonderfahrten, zzgl. TÜV-Gebühren).
  • bei Vorbesitz Klasse B seit mehr als 2 JahrenBei einer Anzahl von 58 Fahrstunden (gesetzlich vorgeschrieben) entstehen Kosten in Höhe von 5.920,00 € (inkl. Sonderfahrten, zzgl. TÜV-Gebühren).
  • bei Vorbesitz Klasse C bis zu 2 JahreBei einer Anzahl von 44 Fahrstunden (gesetzlich vorgeschrieben) entstehen Kosten in Höhe von 4.660,00 € (inkl. Sonderfahrten, zzgl. TÜV-Gebühren).
  • bei Vorbesitz Klasse C seit mehr als 2 JahrenBei einer Anzahl von 22 Fahrstunden (gesetzlich vorgeschrieben) entstehen Kosten in Höhe von 2.680,00 € (inkl. Sonderfahrten, zzgl. TÜV-Gebühren).

Mindestunterricht gem. §4 Abs. 3 FahrschAusbO (Grundstoff – bei Erweiterung der Fahrerlaubnisklasse):

6 Doppelstunden (je 90 Minuten)

Mindestunterricht gem. §4 Abs. 4 FahrschAusbO:

  • Erweiterung von Klasse B auf D: 18 Doppelstunden (je 90 Minuten)
  • Erweiterung von Klasse C auf D: 8 Doppelstunden (je 90 Minuten)
  • Erweiterung von Klasse C1 auf D: 12 Doppelstunden (je 90 Minuten)
  • Erweiterung von Klasse D1 auf D: 8 Doppelstunden (je 90 Minuten)

Pflichtstunden (besondere Ausbildungsfahrten):

B oder C1
(mehr als 2 Jahre)
auf D
B oder C1
(bis 2 Jahre)
auf D
Grundausbildung 33 45
Schulung auf Bundes- oder Landstraße (Überlandschulung, davon eine Fahrt mit mindestens zwei Stunden zu je 45 Minuten)  12 22 
Schulung auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen (davon eine Fahrt mit mindestens zwei Stunden zu je 45 Minuten und, soweit möglich, mindestens eine Stunde zu 45 Minuten auf den oben genannten Straßen ohne Geschwindigkeitsbegrenzung oder mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung nicht unter 120 km/h)  8  14
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit (zusätzlich zu den Fahrten nach Nr. 1 und Nr. 2, mindestens zur Hälfte auf Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen in Stunden zu je 45 Minuten)  5  8
C
(mehr als 2 Jahre)
auf D
C
(bis 2 Jahre)
auf D
D1
auf
Grundausbildung 7 14 20
Schulung auf Bundes- oder Landstraße
 8  16
Schulung auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen
 4  8 5
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit
 3  6