Fahrzeuge:
- Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60km/h und
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h
Bedingung: Beide Fahrzeuge müssen nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sein und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhänger).
Mindestalter:
- für bbH 40 km/h: 16 Jahre
- für bbH 60 km/h: 18 Jahre
Vorbesitz:
Der Vorbesitz einer anderen Führerscheinklasse ist nicht erforderlich. Die Führerscheinklasse T beinhaltet die Führerscheinklasse AM und L.
Gültigkeitsdauer:
Der Führerschein ist 15 Jahre und die Fahrerlaubnis ist unbefristet gültig .
Bei der Beantragung der Fahrerlaubnis bei der zuständigen Führerscheinstelle ist folgendes vorzulegen:
- biometr. Passbild (bitte den Namen auf die Rückseite schreiben!)
- Sehtestbescheinigung – bei fast jedem Optiker für ca. 7,- €
- Sofortmaßnahmen am Unfallort – z.B. bei ASB, Rotes Kreuz, CVJM… ca. 23,- €
| Grundbetrag | 200,00 € |
| Normale Fahrstunde(mit eigenem Fahrzeug) | 50,00 € |
| Praktische Unterweisung am Fahrzeug (ca. 45 Min.) | 33,00 € |
| Vorstellung Theorie | 60,00 € |
| Vorstellung Praxis | 155,00 € |
| Lehrmaterial | 50,00 € |
| Klassenspezifische Lehrbögen | - |
| Sonstige (externe) Kosten | |
| Führerscheinantrag | 43,40 € |
| Sehtest | ca. 7,00 € |
| Sofortmaßnahmen am Unfallort | ca. 23,00 € |
| TÜV-Gebühr theor. Prüfung | 22,49 € |
| TÜV-Gebühr prakt. Prüfung | 146,56 € |
Beispielrechnung:
Bei einer Anzahl von 6 Fahrstunden entstehen Kosten in Höhe von 788,00 € (zzgl. TÜV-Gebühren).
Mindestunterricht gem. §4 Abs. 4 FahrschAusbO:
6 Doppelstunden (je 90 Minuten)
Den Jahreskalender 2019 zum Theorierunterricht könnt Ihr hier herunterladen.
Den Jahreskalender 2020 zum Theorieunterricht könnt Ihr hier herunterladen.
ArrayPflichtstunden:
Keine.
